Öffnen – Widerruf Vorsorgevollmacht Durch Bevollmächtigten

Muster und Vorlage für den Widerruf Vorsorgevollmacht Durch Bevollmächtigten – zum Erstellung und Ausfüllen – Öffnen in PDF WORD Datei und Online


Einleitung:

Hiermit widerrufe ich, [Ihr Name], die mir am [Datum] erteilte Vorsorgevollmacht, die mich bevollmächtigt hat, im Fall meiner Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen in meinen Angelegenheiten zu treffen.

Begründung des Widerrufs:

Ich habe mich dazu entschieden, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen, da sich meine persönlichen Umstände geändert haben und ich nun eine andere Person meines Vertrauens benennen möchte, um diese Aufgaben zu übernehmen.

Neue Bevollmächtigte Person:

Ich beabsichtige, [Name der neuen bevollmächtigten Person] als meine neue Vertrauensperson einzusetzen und bitte Sie, diesen Widerruf an die bisherige bevollmächtigte Person zu übermitteln.

Formalitäten:

Ich versichere hiermit, dass dieser Widerruf freiwillig und in vollem Bewusstsein meiner geistigen Fähigkeiten erfolgt. Ich bin mir der rechtlichen Konsequenzen dieses Widerrufs bewusst und bestätige, dass meine Entscheidung endgültig ist.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Widerrufs schriftlich und informieren Sie die bisherige bevollmächtigte Person über meine Entscheidung.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

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Widerruf Vorsorgevollmacht Durch Bevollmächtigten
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Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.31
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Autor – Lieselotte Müller
Prüfer – Hannelore Fischer

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Befugnis gibt, Entscheidungen in medizinischen oder finanziellen Angelegenheiten zu treffen, falls der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine solche Vollmacht wird oft im Voraus erstellt, um für den Fall einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit gerüstet zu sein.

2. Was bedeutet es, eine Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten zu widerrufen?

Wenn der Vollmachtgeber nicht mehr möchte, dass der Bevollmächtigte im Falle seiner Handlungsunfähigkeit Entscheidungen für ihn trifft, kann er die Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten widerrufen. Dies bedeutet, dass die Vollmacht ihre Gültigkeit verliert und der Bevollmächtigte nicht mehr befugt ist, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.

3. Wie kann man eine Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten widerrufen?

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten sollte in schriftlicher Form erfolgen. Dabei sollte der Widerruf explizit erklärt und datiert werden. Es ist wichtig, dass der Bevollmächtigte über den Widerruf informiert wird, damit er keine Entscheidungen mehr im Namen des Vollmachtgebers trifft.

4. Gibt es bestimmte Formulierungen, die bei einem Widerruf verwendet werden sollten?

Es gibt keine spezifischen Formulierungen, die bei einem Widerruf verwendet werden müssen. Wichtig ist, dass der Widerruf eindeutig und klar formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Es sollte deutlich gemacht werden, dass die Vorsorgevollmacht widerrufen wird und der Bevollmächtigte ab dem Zeitpunkt des Widerrufs keine Vollmacht mehr hat.

5. Muss der Widerruf der Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Grundsätzlich ist für den Widerruf der Vorsorgevollmacht keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Es genügt, den Widerruf schriftlich zu verfassen und dem Bevollmächtigten zukommen zu lassen. Allerdings kann es aus Beweisgründen ratsam sein, den Widerruf notariell beglaubigen zu lassen, insbesondere wenn im Nachhinein Streitigkeiten auftreten könnten.

6. Kann der Bevollmächtigte den Widerruf der Vorsorgevollmacht ignorieren?

Nein, der Bevollmächtigte darf den Widerruf der Vorsorgevollmacht nicht ignorieren. Sobald er über den Widerruf informiert wurde, erlischt seine Vollmacht und er hat keine rechtliche Grundlage mehr, Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen. Sollte der Bevollmächtigte dennoch weiterhin handeln, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

7. Besteht die Möglichkeit, einer anderen Person eine neue Vorsorgevollmacht zu geben, nachdem die alte durch den Bevollmächtigten widerrufen wurde?

Ja, nachdem die Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten widerrufen wurde, besteht die Möglichkeit, einer anderen Person eine neue Vorsorgevollmacht zu geben. Der Widerruf betrifft nur die Beziehung zwischen dem Vollmachtgeber und dem ursprünglichen Bevollmächtigten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine neue Vollmacht zu erstellen und diese einer anderen Vertrauensperson zu übergeben.

8. Können mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig ernannt werden?

Ja, es ist möglich, mehrere Bevollmächtigten gleichzeitig zu ernennen. Dies kann sinnvoll sein, um verschiedene Fachbereiche abzudecken oder um sicherzustellen, dass im Falle einer Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers immer jemand handlungsfähig ist. Es ist wichtig, dass klar geregelt wird, wie Entscheidungen getroffen werden, wenn mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig handeln sollen.

9. Kann eine Vorsorgevollmacht nur teilweise widerrufen werden?

Ja, es ist möglich, eine Vorsorgevollmacht nur teilweise zu widerrufen. Der Widerruf kann sich auf bestimmte Bereiche der Vollmacht beschränken, während andere Bereiche weiterhin gültig bleiben. Es ist wichtig, dass der Widerruf klar und eindeutig formuliert wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

10. Welche Konsequenzen hat der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten?

Wenn eine Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten widerrufen wird, verliert dieser seine Befugnis, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Er hat keine rechtliche Grundlage mehr, Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. Der Vollmachtgeber sollte jedoch beachten, dass der Widerruf keine Auswirkungen auf bereits getroffene Entscheidungen hat, die zuvor vom Bevollmächtigten im Rahmen seiner Vollmacht getroffen wurden.