Vorlage und Muster für den Schufa Widerruf – zum Erstellung und Ausfüllen – Öffnen in WORD und PDF Datei und Online

Ihre vollständige Adresse
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Schufa Holding AG
Abteilung Vertragswesen
Hagenauer Straße 44
65203 Wiesbaden
Ihr Ort, Datum
Betreff: Widerruf meiner Schufa-Einwilligung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meine Einwilligung zur Bonitätsprüfung und Datenspeicherung gemäß § 28 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bei der Schufa Holding AG.
Ich habe zu meiner Einwilligungserklärung die folgenden Angaben gemacht:
Vor- und Nachname: [Ihr Vor- und Nachname]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]
Adresse: [Ihre Adresse]
Telefonnummer: [Ihre Telefonnummer]
E-Mail-Adresse: [Ihre E-Mail-Adresse]
Ich bitte Sie, sämtliche meine Person betreffenden Daten, die Sie gespeichert haben, umgehend zu löschen und keine weiteren Bonitätsauskünfte über mich einzuholen.
Der Widerruf meiner Einwilligung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass ich meine Finanzdaten im Zusammenhang mit meiner Person nicht länger von der Schufa Holding AG verarbeiten lassen möchte.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang und die Umsetzung meines Widerrufs.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]Muster und Vorlage für Schufa Widerruf zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
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| Autor – Egon Schneider |
| Prüfer – Reinhold Becker |
Im Folgenden finden Sie die 10 häufigsten Fragen zum Schufa Widerruf, detailliert beantwortet von unserem Experten.
1. Was ist ein Schufa Widerruf?
Ein Schufa Widerruf ist ein Schreiben, in dem Sie der SCHUFA Holding AG mitteilen, dass Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen möchten. Dadurch können Sie die Verwendung und Speicherung Ihrer Daten durch die SCHUFA beschränken.
2. Wann sollte ich einen Schufa Widerruf einreichen?
Sie können einen Schufa Widerruf jederzeit einreichen, wenn Sie nicht mehr möchten, dass Ihre Daten von der SCHUFA verarbeitet werden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie einen Vertrag mit einem Unternehmen gekündigt haben und Ihre Einwilligung zur Bonitätsprüfung widerrufen möchten.
3. Wie formuliere ich einen Schufa Widerruf?
Bei der Formulierung eines Schufa Widerrufs sollten Sie klar und präzise angeben, dass Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen möchten. Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an und fügen Sie idealerweise eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Es gibt auch Vorlagen im Internet, die als Orientierung dienen können.
4. Muss ich Gründe für den Widerruf angeben?
Nein, Sie müssen keine Gründe für den Widerruf angeben. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
5. Was passiert nach dem Widerruf?
Nachdem Sie den Widerruf an die SCHUFA gesendet haben, wird diese Ihre Daten nicht mehr verarbeiten oder speichern. Ihr SCHUFA-Eintrag wird entsprechend aktualisiert.
6. Wie lange dauert es, bis der Widerruf wirksam wird?
Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Widerruf innerhalb von vier Wochen nach Erhalt zu bearbeiten. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs dürfen Ihre Daten nicht mehr für Bonitätsprüfungen verwendet werden.
7. Kann ich den Widerruf auch online einreichen?
Ja, die SCHUFA bietet die Möglichkeit, den Widerruf online über ihr Kontaktformular einzureichen. Sie können jedoch auch einen Widerruf per Post senden, um sicherzustellen, dass er zugestellt wird.
8. Kann ich den Widerruf wieder rückgängig machen?
Ja, Sie haben das Recht, Ihren Widerruf jederzeit zu widerrufen. Wenn Sie Ihren Widerruf zurücknehmen, wird die SCHUFA Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erneut berücksichtigen.
9. Ändert der Widerruf meine Schufa-Bewertung?
Nein, der Widerruf Ihres Datenverarbeitungseinwilligung hat keine direkten Auswirkungen auf Ihre Schufa-Bewertung. Ihr Schufa-Score wird weiterhin auf Basis der verfügbaren Daten berechnet.
10. Welche Alternativen gibt es zum Schufa Widerruf?
Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten durch die SCHUFA haben, können Sie auch eine Selbstauskunft beantragen oder Ihre Daten korrigieren lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden, wenn Sie glauben, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt wurden.