Vorlage und Muster für den Widerruf Maklervertrag – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in WORD PDF Datei und Online

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den mit Ihnen am [Datum des Vertragsabschlusses] abgeschlossenen Maklervertrag. Gemäß § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht mir als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Vertragsdetails:
Makler: [Name des Maklers]
Vertragsdatum: [Vertragsdatum]
Objekt: [Beschreibung des Objekts]
Käufer: [Name des Käufers]
Verkäufer: [Name des Verkäufers]
Widerruf:
Ich möchte hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Maklervertrag widerrufen. Gemäß § 355 Absatz 2 und 3 BGB gilt dies als formlose Erklärung.
Begründung für den Widerruf:
Bitte beachten Sie, dass ich meinen Widerruf aufgrund [Grund für den Widerruf, z.B. Änderung der finanziellen Situation, Nichterfüllung vereinbarter Leistungen usw.] ausspreche. Ich bin nicht länger in der Lage, meinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.
Rücksendung von Unterlagen:
Ich werde Ihnen alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Maklervertrag stehen, schnellstmöglich zurücksenden. Dazu gehören unter anderem [Auflistung der zurückzusendenden Unterlagen, z.B. Vertragskopien, Objektbesichtigungsprotokolle usw.]. Bitte teilen Sie mir mit, an welche Adresse ich diese Unterlagen senden soll.
Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen:
Ich erwarte eine umgehende Rückzahlung sämtlicher Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von mir geleistet wurden. Diese Zahlungen belaufen sich auf insgesamt [Betrag]. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf mein unten angegebenes Bankkonto.
Kontodetails für die Rückzahlung:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
Kontonummer: [Ihre Kontonummer]
Bankleitzahl: [Bankleitzahl Ihrer Bank]
Name der Bank: [Name Ihrer Bank]
Abschluss:
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meines Widerrufs sowie die Rückzahlung meiner geleisteten Zahlungen. Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]Muster und Vorlage für Widerruf Maklervertrag zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
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Autor – Anselm Krause |
Prüfer – Friederike Weber |
In diesem FAQ-Abschnitt beantwortet ein Experte die 10 häufigsten Fragen zum Widerruf eines Maklervertrags. Hier finden Sie detaillierte Informationen und Expertenwissen, um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten.
1. Was ist ein Widerruf Maklervertrag?
Der Widerruf Maklervertrag bezeichnet das Recht des Verbrauchers, innerhalb einer bestimmten Frist den mit einem Makler abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Dies ermöglicht es dem Verbraucher, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen und eventuell anfallende Kosten und Gebühren zu vermeiden.
2. Wie lange habe ich Zeit, um den Maklervertrag zu widerrufen?
Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher alle vertraglich erforderlichen Informationen erhalten hat, je nachdem, was später eintritt. Es ist wichtig, den Widerruf innerhalb dieser Frist schriftlich oder per E-Mail beim Makler zu erklären.
3. Was muss ich bei einem Widerruf beachten?
Um den Maklervertrag wirksam zu widerrufen, sollte der Widerruf schriftlich formuliert und dem Makler übermittelt werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung zu versenden, um einen Nachweis zu haben. Außerdem sollten Sie sich vergewissern, dass der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist beim Makler eingeht.
4. Habe ich auch ein Widerrufsrecht, wenn der Makler seine Dienstleistungen bereits erbracht hat?
Ja, grundsätzlich steht Ihnen auch dann ein Widerrufsrecht zu, wenn der Makler seine Dienstleistungen bereits erbracht hat. Allerdings können in diesem Fall möglicherweise Kosten anfallen, die Sie dem Makler erstatten müssen. Daher ist es ratsam, den Maklervertrag frühzeitig zu widerrufen, um Kosten zu vermeiden.
5. Welche Informationen müssen im Maklervertrag für das Widerrufsrecht enthalten sein?
Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren. Dazu gehören unter anderem die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für den Widerruf. Diese Informationen müssen klar und verständlich im Maklervertrag aufgeführt sein. Fehlen diese Informationen, kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht auch nach Ablauf der Frist ausüben.
6. Muss ich dem Makler eine Entschädigung zahlen, wenn ich den Vertrag widerrufe?
Wenn Sie den Maklervertrag wirksam widerrufen, sind Sie in der Regel nicht dazu verpflichtet, dem Makler eine Entschädigung zu zahlen. Allerdings können Kosten für bereits erbrachte Leistungen, wie beispielsweise Besichtigungen, anfallen. Diese müssen Sie gegebenenfalls tragen. Innerhalb der Widerrufsfrist dürfen dem Verbraucher keine Gebühren oder Kosten auferlegt werden.
7. Muss der Widerruf immer schriftlich erfolgen?
Grundsätzlich sollte der Widerruf schriftlich erfolgen, um einen eindeutigen Nachweis zu haben. Es ist empfehlenswert, den Widerruf per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung zu versenden. Es gibt jedoch Makler, die auch mündliche Widerrufe akzeptieren. Dennoch ist es ratsam, den Widerruf schriftlich zu formulieren, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.
8. Welche Konsequenzen hat ein wirksamer Widerruf?
Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass der Maklervertrag rückwirkend aufgehoben wird. Das bedeutet, dass beide Parteien so gestellt werden, als hätte der Vertrag niemals bestanden. Der Verbraucher ist somit nicht mehr an den Vertrag gebunden und der Makler hat keinen Anspruch auf eine Provision oder andere Gebühren.
9. Kann der Makler den Widerruf ablehnen?
Der Makler kann den Widerruf ablehnen, wenn dieser nicht innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist der Widerruf form- und fristgerecht eingegangen, hat der Makler keine rechtliche Grundlage, den Widerruf abzulehnen. Sollte der Makler dennoch den Widerruf ablehnen, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
10. Kann ich den Widerruf auch nach Ablauf der Frist erklären?
Grundsätzlich sollte der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden, um rechtliche Sicherheit zu haben. Allerdings können Sie Ihr Widerrufsrecht auch nach Ablauf der Frist ausüben, wenn der Makler seine Informationspflichten nicht erfüllt hat. Hierauf sollten Sie jedoch nur als letztes Mittel zurückgreifen, da die Rechtslage komplex sein kann. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.